Archiv der bisherigen Website-Fassung. Massgeblich bleibt die tatsächlich vereinbarte Vertragsfassung.
Version 1.2 vom 1.1.2022 · Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der CLOUD SOLUTION GmbH
1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der CLOUD SOLUTION GMBH, Engelgasse 10a, 9000 St. Gallen (nachstehend „CLOUD SOLUTION GMBH") und ihren Kunden. Sie sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte von CLOUD SOLUTION GMBH bezieht und bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen CLOUD SOLUTION GMBH und dem Kunden. Sie gelten auch für sämtliche zukünftigen Beziehungen zwischen den beiden Parteien, ohne dass dazu jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung notwendig wäre.
- Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert vollumfänglich die vorliegenden AGB.
- Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Änderungen dieser AGB durch CLOUD SOLUTION GMBH sind jederzeit möglich; die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.
1.2 Vertragsstruktur und -abschluss
- Der Vertrag zwischen CLOUD SOLUTION GMBH und ihren Kunden besteht aus einem Vertragsdokument und diesen AGB.
- Der Vertrag wird geschlossen durch die Annahme des von CLOUD SOLUTION GMBH erstellten Angebots durch den Kunden oder durch beidseitige Unterzeichnung eines separaten schriftlichen Vertragsdokuments.
- Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote von CLOUD SOLUTION GMBH während 30 Tagen gültig.
2. Leistungen, Mitwirkungspflichten und Vergütung
2.1 Umfang der Leistung
- CLOUD SOLUTION GMBH erbringt die im Vertragsdokument beschriebenen Leistungen. Im Vertragsdokument nicht explizit aufgeführte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet.
- CLOUD SOLUTION GMBH wird ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und fachmännisch gemäss der vertraglichen Leistungsbeschreibung erfüllen. CLOUD SOLUTION GMBH darf Subunternehmer beiziehen, bleibt aber gegenüber dem Kunden vollumfänglich verantwortlich.
- Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
2.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für CLOUD SOLUTION GMBH unentgeltlich erbracht werden.
- Der Kunde stellt CLOUD SOLUTION GMBH die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Infrastrukturen sowie kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
- Allfällige weitere Mitwirkungspflichten des Kunden werden im Vertragsdokument näher umschrieben.
- Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so ist der Kunde von CLOUD SOLUTION GMBH abzumahnen. Die aus der Verletzung entstehenden Folgen sind vom Kunden zu tragen.
2.3 Vergütung
- Der Kunde verpflichtet sich, für die Leistungen von CLOUD SOLUTION GMBH die im Vertragsdokument festgelegte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung versteht sich exklusive MwSt.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug. Eine verspätete Zahlung ist mit sechs Prozent (6%) jährlich zu verzinsen.
- Ist der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug, kann CLOUD SOLUTION GMBH ihre Lieferungen einstellen, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind.
- Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit von CLOUD SOLUTION GMBH schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
2.4 Immaterialgüterrechte
- Die Rechte an den bei der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnissen stehen CLOUD SOLUTION GMBH zu. Der Kunde erhält ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungs- und Verwertungsrecht.
- Vorbestehende Immaterialgüterrechte verbleiben bei CLOUD SOLUTION GMBH oder dem dritten Rechtsinhaber.
3. Gewährleistungen und Leistungsstörungen
3.1 Verzug
- Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins auf Hindernisse zurückzuführen, die CLOUD SOLUTION GMBH nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
- Ist die Nichteinhaltung von CLOUD SOLUTION GMBH zu vertreten, setzt der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen. Wird die Nachfrist ebenfalls nicht eingehalten, kann der Kunde auf der Vertragserfüllung beharren oder, wenn CLOUD SOLUTION GMBH insgesamt mehr als 40 Arbeitstage im Verzug ist, vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Sachgewährleistung und Mängelrechte
a) Drittprodukte
- Für Drittprodukte richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien.
- Gegenüber CLOUD SOLUTION GMBH bestehen diese Gewährleistungsrechte ausschliesslich darin, dass CLOUD SOLUTION GMBH die Gewährleistung gegenüber dem Hersteller im Namen des Kunden einfordert.
b) Eigene Produkte von CLOUD SOLUTION GMBH
- CLOUD SOLUTION GMBH garantiert, dass ihre Produkte und Leistungen bei vertragsgemässem Einsatz die zugesicherten Eigenschaften aufweisen.
- Liegt ein Mangel vor, kann der Kunde nach Wahl der CLOUD SOLUTION GMBH zunächst nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
- Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde weiterhin Erfüllung verlangen, eine Preisminderung fordern oder bei erheblichem Mangel vom Vertrag zurücktreten.
- Erhebliche Mängel liegen vor, wenn die Produkte bei vertragsgemässem Einsatz die zugesicherten Eigenschaften nicht aufweisen oder für den Kunden unbrauchbar sind.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Hard- oder Software selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
- Mängelrügen sind schriftlich innert der Rügefristen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome zu erheben.
- Die Mängelrechte des Kunden verjähren innert sechs Monaten ab Abnahme der Leistungen.
c) Gemeinsame Bestimmungen
- Alle vorstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Gewährleistungen und Mängelrechte sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
3.3 Rechtsgewährleistung
- CLOUD SOLUTION GMBH leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihren Produkten und Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt.
- Sofern ein Produkt Gegenstand einer Klage wegen Verletzung von Schutzrechten ist, kann CLOUD SOLUTION GMBH dem Kunden nach ihrer Wahl das Recht zur freien Nutzung verschaffen, das Produkt ersetzen, abändern oder zurücknehmen.
3.4 Haftung
- CLOUD SOLUTION GMBH haftet für schuldhaft verursachte direkte Schäden. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Mehraufwendungen oder Datenverlust wird ausgeschlossen.
- CLOUD SOLUTION GMBH haftet nicht für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch CLOUD SOLUTION GMBH hergestellter Software oder durch Cyberangriffe zurückzuführen sind, sofern angemessene Schutzmassnahmen getroffen wurden.
- Die Haftung ist auf den tatsächlich eingetretenen Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der jährlichen Vergütung beschränkt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht, soweit CLOUD SOLUTION GMBH vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat.
4. Besondere Bestimmungen für einzelne Vertragstypen
4.1 Lieferung von Waren und Lizenzen
- Diese Bestimmungen gelten, wenn CLOUD SOLUTION GMBH dem Kunden gestützt auf einen Kaufvertrag Waren oder Lizenzen liefert.
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung gehört die Installation nicht zum Leistungsumfang.
- Der Kunde prüft den Kaufgegenstand innert 10 Tagen nach der Ablieferung und zeigt festgestellte Mängel CLOUD SOLUTION GMBH schriftlich an.
- Der Umfang der zulässigen Nutzung von Software richtet sich nach den Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers.
4.2 Erstellung von Werken
- Im Falle von werkvertraglichen Leistungen durch CLOUD SOLUTION GMBH erfolgt vor der Abnahme eine gemeinsame Prüfung.
- Die Abnahme hat innert 10 Tagen nach der Anzeige der Abnahmebereitschaft zu erfolgen. Wird die Abnahme verzögert und werden keine Mängel gerügt, gilt die Abnahme als erfolgt.
- Zeigen sich bei der Prüfung unerhebliche Mängel, findet die Abnahme gleichwohl statt. CLOUD SOLUTION GMBH behebt die festgestellten Mängel.
4.3 Supportleistungen
- CLOUD SOLUTION GMBH erbringt Supportleistungen mit der gehörigen Sorgfalt, kann aber nicht garantieren, dass die unterstützten Produkte ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden können.
- Die Supportzeit gilt Montag bis Freitag von 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr (ohne Sonn- und Feiertage). Für Leistungen ausserhalb der Supportzeit gelten folgende Zuschläge:
– Mo–Fr, 23.00–07.00 Uhr: 50%
– Wochenende/Feiertage, 00.00–24.00 Uhr: 100%
4.4 Microsoft-Onlinedienste
- Mit der Nutzung von Microsoft-Onlinediensten wie Office 365 oder Microsoft Azure erklärt sich der Kunde mit dem Microsoft-Kundenvertrag einverstanden.
4.5 IT-Sicherheitsleistungen
- CLOUD SOLUTION GMBH erbringt IT-Sicherheitsleistungen mit aller gebotenen Sorgfalt. Angesichts der Anzahl und der Möglichkeiten potentieller Angreifer kann auch mit hochentwickelten Sicherheitsmassnahmen nicht ausgeschlossen werden, dass IT-Sicherheitsvorfälle vorkommen.
- CLOUD SOLUTION GMBH kann nicht gewährleisten, dass alle Schwachstellen aufgedeckt werden oder dass IT-Sicherheitsvorfälle komplett vermieden werden. Der Kunde anerkennt, dass nur ein sorgfältiges Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg geschuldet ist.
5. Verschiedenes
5.1 Geheimhaltung
- Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden. Diese Pflicht gilt auch vor Vertragsabschluss und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
5.2 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit anderen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck so gut wie möglich gerecht wird.
5.3 Schriftform
- Vereinbarungen zwischen den Parteien sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
5.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Der Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht.
- Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes werden wegbedungen.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von CLOUD SOLUTION GMBH.