
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Cloud Solution GmbH, Engelgasse 10a, 9000 St.Gallen (nachstehend «Cloud Solution») und ihren Kunden (nachstehend «Kunde»).Sie sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte von Cloud Solution bezieht, und bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen Cloud Solution und dem Kunden.
Die AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass dazu jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung notwendig wäre. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Änderungen dieser AGB durch Cloud Solution sind jederzeit möglich und werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die neue Fassung gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen oder verlängerten Verträge.
Der Vertrag zwischen Cloud Solution und dem Kunden besteht aus einem Vertragsdokument (z.B. Servicevertrag, Offerte oder Auftragsbestätigung) und diesen AGB. Das Vertragsdokument enthält die kommerziellen und technischen Spezifikationen und geht bei Widersprüchen diesen AGB vor.
Der Vertrag wird geschlossen durch die Annahme eines von Cloud Solution erstellten Angebots durch den Kunden oder durch beidseitige Unterzeichnung eines separaten Vertragsdokuments. Die Annahme kann auch durch konkludentes Handeln erfolgen, namentlich indem der Kunde die Leistungen von Cloud Solution entgegennimmt oder nutzt.
Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote von Cloud Solution während 30 Tagen gültig.
BeiWidersprüchen zwischen den verschiedenen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangordnung:
1. Individueller Servicevertrag / Auftragsbestätigung inkl. Anhänge
2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
4. Anwendbare Drittanbieter-Nutzungsbedingungen (z. B.Microsoft Customer Agreement)
Cloud Solution erbringt die im jeweiligen Vertragsdokument beschriebenen Leistungen. Im Vertragsdokument nicht explizit aufgeführte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet.
Cloud Solution wird ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und fachmännisch gemäss der vertraglichen Leistungsbeschreibung erfüllen. Cloud Solution darf Subunternehmer beiziehen, bleibt aber gegenüber dem Kunden für das Erbringen der Leistungen vollumfänglich verantwortlich.
Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.
Cloud Solution kann im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Automatisierungen einsetzen, sofern dies der Effizienz und Qualität der Leistungen dient. Cloud Solution stellt sicher, dass der Einsatz von KI die Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfüllt.
Der Kunde wird über den wesentlichen Einsatz von KI-Tools, die Personendaten des Kunden verarbeiten, informiert. Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf den Kunden oder dessen Mitarbeitende werden nicht ausschliesslich automatisiert getroffen.
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Cloud Solution unentgeltlich erbracht werden.Insbesondere:
• Rechtzeitige Bekanntgabe aller für dieVertragserfüllung erforderlichen Vorgaben.
• Bereitstellung der erforderlichen Zugangsdaten,Berechtigungen und kompetenter Ansprechpartner.
• Einhaltung der von Cloud Solution empfohlenenSicherheitsmassnahmen.
• Datensicherung (Backup) liegt in der alleinigenVerantwortung des Kunden, sofern Cloud Solution nicht ausdrücklich damit beauftragt wurde.
Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so ist der Kunde von Cloud Solution abzumahnen. Die aus der Verletzung der Mitwirkungspflicht entstehenden Folgen (z. B.Verzögerungen, Mehraufwände) sind vom Kunden zu tragen.
Der Kunde verpflichtet sich, für die Leistungen von Cloud Solution die im Vertragsdokument festgelegte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung versteht sich exklusive MwSt.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit ungenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung seitens Cloud Solution erforderlich wäre. Eine verspätete Zahlung ist mit sechs Prozent (6 %) jährlich zu verzinsen.
Ist der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug, kann Cloud Solution ihre Leistungen einstellen, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind. Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit von Cloud Solution schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
Cloud Solution ist berechtigt, die Preise für wiederkehrende Leistungen auf den Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen, insbesondere aufgrund von Teuerung, geänderten Lizenzkosten seitens Drittanbietern oder veränderten Leistungsanforderungen.Preisanpassungen sind dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zu.
Die Rechte an den bei der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnissen stehen Cloud Solution zu. Der Kunde erhält an diesen Arbeitsergebnissen ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungs- und Verwertungsrecht, das erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung uneingeschränkt entsteht.
Vorbestehende Immaterialgüterrechte verbleiben bei Cloud Solution oder dem dritten Rechtsinhaber. Bei Immaterialgüterrechten Dritter, insbesondere bei Softwarelizenzen von Drittherstellern, anerkennt der Kunde die Nutzungs- undLizenzbedingungen dieser Dritten.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins auf Hindernisse zurückzuführen, die Cloud Solution nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins von Cloud Solution zu vertreten, setzt der Kunde Cloud Solution zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen zur nachträglichen Erfüllung an. Wird die Nachfristebenfalls nicht eingehalten, kann der Kunde auf der Vertragserfüllung beharren und weitere Nachfristen setzen oder, wenn Cloud Solution insgesamt mehr als 40 Arbeitstage im Verzug ist, vom Vertrag zurücktreten.
a)Drittprodukte: Für Drittprodukte (Hardware sowie Drittsoftware) richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Cloud Solution fordert dieGewährleistung gegenüber dem Hersteller im Namen des Kunden ein.
b) Eigene Produkte und Leistungen: Cloud Solution garantiert, dass ihre Produkte und Leistungen bei vertragsgemässem Einsatz die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit aufheben oder erheblich einschränken.
Mängelrügen sind schriftlich innert der vertraglich vereinbarten Rügefristen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome zu erheben. Die Mängelrechte des Kunden verjähren innert sechs Monaten ab Abnahme bzw. Installation.
Cloud Solution haftet für schuldhaft verursachte direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstanden sind.
Haftungsausschluss:Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie namentlich entgangenen Gewinn, Mehraufwendungen, zusätzliche Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust wird ausgeschlossen.
Haftungslimite:Die Haftung ist auf den tatsächlich eingetretenen Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die jährliche Vergütung unter dem betroffenen Vertrag, in jedem Fall aber begrenzt auf CHF 100’000 pro Schadensereignis.
Cloud Solution haftet nicht für Schäden, die auf Softwarefehler von nicht durch Cloud Solution hergestellter Software zurückzuführen sind. Ebenso haftet Cloud Solution nicht für durch Schadsoftware oder Cyberangriffe verursachte Schäden, sofern Cloud Solution die nach dem Stand der Technik angemessenen Schutzmassnahmen getroffen hatte.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Der Kunde prüft den Kaufgegenstand innert 10 Tagen nach Ablieferung. Bei Installation durch Cloud Solution beginnt die Frist erst mit erfolgter Installation. Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innert 10Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.
Cloud Solution erbringt Supportleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Cloud Solution kann jedoch nicht garantieren, dass die unterstützten Produkte ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden können.
Die Supportleistungen werden während der vereinbarten Supportzeit erbracht. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt als Supportzeit: Montag bis Freitag,08:00–12:00 und 13:30–17:00 Uhr (ohne allgemeine Sonn- und Feiertage am Standort von Cloud Solution).
Supportleistungen ausserhalb dieser Zeiten erfolgen ausschliesslich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit folgenden Zuschlägen:
• Montag bis Freitag, ausserhalb Supportzeit: 50 %Zuschlag
• Wochenende / Feiertage: 100 % Zuschlag
Soweit Microsoft-Onlinedienste (z. B. Microsoft 365, Microsoft Azure, Microsoft EntraID) Teil des Leistungsumfangs sind, erklärt sich der Kunde mit dem jeweils aktuellen Microsoft-Kundenvertrag (Microsoft Customer Agreement, MCA)einverstanden. Der Kunde anerkennt, dass die Verfügbarkeit und Funktionalität von Microsoft-Diensten den Bedingungen von Microsoft unterliegen und Cloud Solution hierauf keinen Einfluss hat.
Leistungen im Bereich der IT-Sicherheit erbringt Cloud Solution mit aller gebotenen Sorgfalt und unter Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Werkzeugen.Angesichts der Komplexität und der sich stetig verändernden Bedrohungslage kann auch mit hochentwickelten Sicherheitsmassnahmen nicht ausgeschlossen werden, dass IT-Sicherheitsvorfälle mit weitreichenden Konsequenzen vorkommen.
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass von Cloud Solution im Rahmen vonIT-Sicherheitsleistungen kein bestimmter Erfolg, sondern nur ein sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist (Sorgfaltspflicht, keine Erfolgsgarantie).
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG,in der Fassung vom 1. September 2023) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO), soweit diese anwendbar ist.
Soweit Cloud Solution im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten des Kunden verarbeitet(Auftragsbearbeitung im Sinne von Art. 9 DSG), wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen, welcher die Pflichten undRechte beider Parteien im Detail regelt.
Cloud Solution führt ein Bearbeitungsverzeichnis gemäss Art. 12 DSG und stellt sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeitenden entsprechend geschult und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Cloud Solution informiert den Kunden unverzüglich über Verletzungen der Datensicherheit, diePersonendaten des Kunden betreffen. Die Meldung erfolgt so rasch wie möglich,spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme. Die Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) obliegt dem Kunden als Verantwortlichem, Cloud Solution unterstützt dabei im erforderlichen Umfang.
Bei Beendigung der Zusammenarbeit unterstützt Cloud Solution den Kunden bei der Übergabe seiner Daten an einen Nachfolgedienstleister oder an den Kunden selbst. Cloud Solution stellt die Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. DieTransition-Unterstützung wird nach Aufwand verrechnet.
Nach vollständiger Übergabe und Begleichung aller offenen Forderungen werden die beim Kunden gespeicherten Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichenAufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Löschung wird dem Kunden auf Wunschschriftlich bestätigt.
Die Parteienverpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch beauftragten Drittenaufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenlegungspflichten.
Für von CloudSolution verwaltete Cloud-Dienste (z. B. Microsoft 365) gelten dieVerfügbarkeitszusagen des jeweiligen Cloud-Anbieters. Cloud Solution übernimmt keine darüber hinausgehenden Verfügbarkeitsgarantien für Dienste Dritter.
Cloud Solution überwacht die verwalteten Umgebungen proaktiv und informiert den Kunden zeitnah über bekannte Störungen. Cloud Solution unterstützt den Kunden bei der Kommunikation mit dem Cloud-Anbieter im Rahmen von Störungsfällen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass bei der Nutzung von Cloud-Diensten systembedingt Datenflüsse auch ins Ausland erfolgen können. Cloud Solution stellt sicher, dass bei solchen Übermittlungen geeignete Garantien vorliegen,insbesondere auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) oder vergleichbarer anerkannter Instrumente.
Cloud-Anbieter können ihre Dienste jederzeit ändern, einstellen oder neue Bedingungen einführen. Cloud Solution informiert den Kunden proaktiv über wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang betreffen, und berät den Kunden hinsichtlich erforderlicher Anpassungen.
Keine Partei haftet für die Nichterbringung oder verzögerte Erbringung vertraglicher Leistungen, soweit die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg,Terrorismus, staatliche Anordnungen, grossflächige Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsinfrastrukturen, Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sowie Ausfälle von Cloud-Plattformen Dritter (z. B. Microsoft Azure, Microsoft365), die nicht auf ein Verschulden von Cloud Solution zurückzuführen sind.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Auswirkungen zu minimieren. Dauert ein Force-Majeure-Ereignis länger als 90 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsdokument. Ohne anderweitige Vereinbarung beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird.
Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung per E-Mail ist der Schriftform gleichgestellt.
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten trotz schriftlicher Mahnung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder schwerwiegender Verletzung von Datenschutz- oderSicherheitsanforderungen.
Bei Beendigung des Vertrags unterstützt Cloud Solution den Kunden bei der geordneten Übergabe(Transition) an einen Nachfolgedienstleister oder an den Kunden selbst. Die Transition-Unterstützung umfasst insbesondere:
• Export und Übergabe der Kundendaten in einem gängigenFormat
• Übertragung der Administratorrechte (z. B.Microsoft-365-Tenant)
• Dokumentation der aktuellen Konfiguration
• Wissenstransfer an den Nachfolgedienstleister
Die Transition-Unterstützung wird nach Aufwand verrechnet. Die Transition ist innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsende abzuschliessen. Nach Abschluss der Transition und Begleichung aller offenen Forderungen überträgt Cloud Solution sämtliche Administratorrechte vollständig an den Kunden.
Wesentliche Änderungen am Leistungsumfang (z. B. signifikante Erhöhung der Benutzeranzahl,Wechsel des Lizenztyps, Hinzunahme neuer Dienste) erfordern eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Cloud Solution erstellt auf Anfrage ein angepasstes Angebot.
Geringfügige Änderungen (z. B. Hinzufügen oder Entfernen einzelner Benutzer) können formlos per E-Mail oder Ticket beauftragt werden und werden zum vereinbarten Benutzerpreis verrechnet.
Vereinbarungen zwischen den Parteien (Offerten, Annahmen, Bestellungen, Kündigungen sowie Änderungen und Ergänzungen derselben) sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Die Übermittlung per E-Mail ist der Schriftform gleichgestellt.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt diese Ungültigkeit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung so gut wie möglich gerecht wird.
Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Cloud Solution.
Der Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht. Die Bestimmungen des WienerKaufrechts (CISG) werden wegbedungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St.Gallen, Schweiz.